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Errichtung eines Anbaues zu Wohnzwecken

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Bei einem Kw-60-Haus liegt der Jahres-Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung bei weniger als 60 kWh/(m²a). Bei Kw-60-Häusern muss der spezifische Transmissionswärmeverlust künftig – unabhängig von der Wahl der Heizungsanlage – immer mindestens 30 Prozent unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen.

Planung und Realisation (Kerpen / 2008-09)